Beschwerderichtlinie

Möchten Sie eine Beschwerde vorbringen oder mit uns in Verbindung treten?

Wenn Sie mit der Abwicklung Ihres Schadensfalls unzufrieden sind

Wenn Sie einen Schaden geltend machen und mit dem Ergebnis der Abwicklung unzufrieden sind, sollten Sie den Schadensachbearbeiter um eine Erläuterung bitten, warum Sie die geforderte Rückerstattung nicht erhalten haben.

Falls Sie auch weiterhin mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde in Schriftform via E-Mail oder normale Post an den Schadensachbearbeiter einreichen und um eine Überprüfung Ihres Schadensfalls bitten, die kostenlos ist. Ihr Beschwerdeschreiben sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der endgültigen Entscheidung des Schadensachbearbeiters einsenden. Darin sollten Sie das Aktenzeichen Ihrer Schadensmeldung angeben sowie den Betrag, für den die Rückerstattung nicht genehmigt wurde und eine Begründung Ihrerseits, warum Sie eine Rückerstattung wünschen. Wenn Sie beispielsweise über einen Nachweis (z. B. Arztbericht) verfügen, reichen Sie diesen zusammen mit dem Beschwerdebrief ein; wenn Sie die Geschäftsbedingungen anders auslegen, erläutern Sie bitte Ihre Sichtweise.

Wenn Sie sich über etwas Anderes beschweren möchten oder mit Erika in Verbindung treten wollen

Wenn Sie eine Beschwerde gegen Erika Insurance Ltd. einreichen oder anderweitig mit uns in Verbindung treten möchten, kontaktieren Sie bitte:

Erika Insurance Ltd.
Box 55569
102 04 Stockholm
Schweden

Tel: +46-8-5879 32 20

erika@erikainsurance.com

Unseren Beschwerdemanager Ann-Katrine Ekman, er wird sich um Ihre Frage oder Ihr Anliegen kümmern.

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Lokale Versicherungsagenturen für Verbrauchen (z. B. Konsumenternas Försäkringsbyrå in Schweden) können Sie im Zusammenhang mit einer Beschwerde oder anderen versicherungsrechtlichen Anliegen informieren und beraten. In vielen Ländern gibt es auch staatliche Behörden, deren Aufgabe der Schutz der Verbraucherinteressen ist. In Schweden bietet die Verbraucherschutzbehörde (Konsumentverket) unabhängige Beratungen zu versicherungsrelevanten Fragen über einen speziellen Informationsdienst (Kontaktangaben finden Sie unter www.konsumentverket.se an.

Streitfälle

Im Fall von Streitfällen oder Unzufriedenheit, für die auch nach fortgesetztem Austausch mit dem Schadensachbearbeiter oder Erika Insurance Ltd. keine für Sie zufriedenstellende Lösung gefunden wird, besteht die Möglichkeit, Ihre Beschwerde vor einer alternativen Schlichtungsstelle oder einer Verbraucher-Beschwerdestelle (z. B. Allmänna Reklamationsnämnden für schwedische Verbraucher) vorzubringen und deren Rat einzuholen. Erika Insurance Ltd. folgt stets den Empfehlungen von Verbraucher-Beschwerdestellen in versicherungsrelevanten Angelegenheiten. Sie haben auch das Recht, die Angelegenheit in Ihrem Wohnsitzland vor Gericht zu bringen.